11. September 2023
Urteil: BAG-Urteil: Äußerungen in einer Whatsapp-Gruppe sind Kündigungsgrund
Die TUIfly GmbH mit Sitz in Hannover, kündigte einigen Beschäftigten außerordentlich. Sie hatten sich im Chat einer Whatsapp-Gruppe rassistisch, sexistisch und beleidigend über Kolleg*innen und Vorgesetzte geäußert. Sogar der Betriebsrat hatte den Kündigungen zugestimmt. Die Betroffenen klagten und gewannen in den ersten beiden Instanzen. Sie beriefen sich auf den Vertraulichkeitsschutz in ...
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