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20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. BEM soll dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Hier kommen selbstverständlich ältere Arbeitnehmer in den Focus. Aber nicht sie allein. Es geht um alle Beschäftigten, die im Jahr länger als sechs Wochen krank sind. So sichert das BEM, im besten Fall, durch frühzeitige Intervention, die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.

Seit 2004 hat sich die Rechtsprechung zu BEM stetig entwickelt. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht hat, wie BEM in den Betrieben und Dienststellen ablaufen soll, blieben viele Fragen zunächst ungeklärt. Dazu kamen Zweifel vieler Interessenvertretungen, ob sie die Einführung eines BEM überhaupt unterstützen wollten bzw. wollen.

Das Thema hat also eine Menge arbeitsrechtlicher Aspekte und gleichzeitig eine große betriebspolitische Dimension, weil es im Hintergrund auch immer um krankheitsbedingte Kündigung geht.

Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.“. Wie diese Klärung im Detail auszusehen hat, gibt § 167 Absatz 2 SGB IX bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist – bei Zustimmung des Betroffenen – lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollen der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist.

Ihr wißt es am besten: In vielen Betrieben und Dienststellen gibt es BEM. In vielen läuft es gut, in manchen nicht, in allen anders.

Mit unserer Online Tagung „20 Jahre BEM“ bieten wir Euch die Gelegenheit, Euch zu unterschiedlichen Aspekten des Themas schnell und komprimiert auf den aktuellen Wissensstand zu bringen:

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20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • 29.04.2024 Online-Seminar

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