Urteil: BAG-Urteil: Äußerungen in einer Whatsapp-Gruppe sind Kündigungsgrund
Die TUIfly GmbH mit Sitz in Hannover, kündigte einigen Beschäftigten außerordentlich. Sie hatten sich im Chat einer Whatsapp-Gruppe rassistisch, sexistisch und beleidigend über Kolleg*innen und Vorgesetzte geäußert. Sogar der Betriebsrat hatte den Kündigungen zugestimmt. Die Betroffenen klagten und gewannen in den ersten beiden Instanzen. Sie beriefen sich auf den Vertraulichkeitsschutz in einem privaten Chat.
Dem folgten die BAG-Richter nicht. Das Verfahren wurde an das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zurückverwiesen.
Der Vorsitzende Richter im 2.Senat des BAGs, Ulrich Koch, fragte: „ist eine Chatgruppe eine Art Bollwerk, indem alles erlaubt war nichts nicht befürchtet werden musste, dass es arbeitsrechtliche Sanktionen haben könnte?“ Das verneinte der 2.Senat. Das Internet könne kein rechtsfreier Raum sein.
Wie nicht anders zu erwarten kam Kritik von der Seite der Betroffenen: Ihr Anwalt befürchtet, dass nun niemand mehr auf Vertraulichkeit bauen könne. Es sei, als habe man damit das Briefgeheimnis abgeschafft
Quelle: BAG Az: 2 AZR 17/23