KI im Betrieb: Warum die neue EU-KI-Verordnung jetzt Betriebs- und Personalräte besonders betrifft

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt längst nicht mehr nur in großen Tech-Unternehmen.
KI-Anwendungen halten zunehmend Einzug in den betrieblichen Alltag – oft schneller, als vielen Beschäftigten bewusst ist. Ob Bewerberauswahl, Schichtplanung, Leistungsbewertung oder automatische Text- und Bildgenerierung. Mit der europäischen KI-Verordnung, dem sogenannten „EU AI Act“, reagierte die Europäische Union auf diese Entwicklung. Die Verordnung ist bereits seit August 2024 in Kraft.
Besonders wichtig wird jedoch der 2. August 2026. Dann treten zentrale Regelungen des Hauptteils der Verordnung in Kraft – und genau diese betreffen auch die Arbeit von Betriebs- und Personalräten unmittelbar.
KI im Personalbereich gilt künftig als „Hochrisiko“
Die EU verfolgt mit der Verordnung einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das bedeutet: Je größer die möglichen Auswirkungen einer KI-Anwendung auf Menschen und ihre Rechte sind, desto strenger die gesetzlichen Anforderungen.
Besonders relevant für die Arbeitswelt sind dabei sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören künftig unter anderem Anwendungen:
- zur Bewerberauswahl,
- zum automatisierten CV-Screening, (Auswertung von Bewerbungsunterlagen durch Software oder KI-Systeme)
- zur Entscheidung über Einstellungen oder Beförderungen,
- zur Leistungs- und Verhaltensbewertung von Beschäftigten,
- zur Personaleinsatzplanung,
- oder KI-Systeme in der beruflichen Bildung, etwa zur Bewertung von Lernerfolgen.
Gerade diese Anwendungen greifen oft unmittelbar in Beschäftigungsverhältnisse ein und können erhebliche Auswirkungen auf berufliche Chancen, Arbeitsbedingungen oder Belastungen haben. Deshalb gelten hier künftig strenge Vorgaben.
Unternehmen müssen Transparenz und Kontrolle sicherstellen
Ab August 2026 müssen Unternehmen bei Hochrisiko-KI-Systemen unter anderem sicherstellen:
- dass die eingesetzten Systeme transparent funktionieren,
- dass Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden,
- dass Risiken geprüft und minimiert werden,
- und dass eine menschliche Kontrolle jederzeit gewährleistet bleibt.
Das bedeutet konkret: KI darf wichtige Entscheidungen nicht völlig eigenständig treffen. Menschen müssen die Systeme überwachen, ihre Ergebnisse überprüfen und bei Bedarf korrigierend eingreifen können.
Außerdem müssen betroffene Personen über den Einsatz solcher Systeme informiert werden.
Damit wird deutlich: KI ist künftig nicht mehr nur ein technisches Thema der IT-Abteilung – sondern auch ein Thema des Arbeits- und Mitbestimmungsrechts.
Warum das für Betriebs- und Personalräte wichtig ist
Für betriebliche Interessenvertretungen gewinnt das Thema deshalb massiv an Bedeutung. Viele KI-Anwendungen berühren unmittelbar Mitbestimmungsrechte, insbesondere dort, wo technische Systeme Verhalten oder Leistung von Beschäftigten erfassen oder bewerten.
Typische Fragen, mit denen sich Betriebs- und Personalräte künftig häufiger beschäftigen müssen, sind zum Beispiel:
- Welche Daten verarbeitet die KI?
- Wie kommt das System zu seinen Ergebnissen?
- Können Beschäftigte benachteiligt oder diskriminiert werden?
- Wer überprüft die Entscheidungen?
- Welche Auswirkungen hat die KI auf Arbeitsbelastung und Arbeitsorganisation?
- Und wie transparent ist der Einsatz gegenüber den Beschäftigten?
Gerade bei KI-Systemen besteht häufig die Gefahr, dass Entscheidungen für Betroffene kaum nachvollziehbar sind. Gleichzeitig wirken sich diese Systeme zunehmend auf Personalentscheidungen und Arbeitsbedingungen aus.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten
Die kommenden Regelungen der EU-KI-Verordnung werden die Arbeitswelt in den nächsten Jahren deutlich verändern – ähnlich wie die DSGVO den Datenschutz verändert hat.
Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, Wissen aufzubauen und den Einsatz von KI aktiv mitzugestalten.
Denn dort, wo KI Arbeitsbedingungen beeinflusst, endet die Diskussion nicht bei Technikfragen. Dort beginnt Mitbestimmung.
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