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5. Juni 2024

Urteil zur Arbeitsstättenverordnung gilt auch für das Betriebsratsbüro

In vielen Betrieben ist es üblich, dass den Betriebsratsratsgremien Büroräume zur Verfügung stehen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich nun in einem Fall mit der Raumgröße auseinanderzusetzen gehabt. Dabei gilt es, zwischen dem Sitzungsbedarf und der Büroraumnutzung zu unterschieden. Sachverhalt In einem Textileinzelhandelsunternehmen mit ca. 70 Filialen und ca. 3.500 Mitarbeitenden ...
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