5. Juni 2024
Urteil zur Arbeitsstättenverordnung gilt auch für das Betriebsratsbüro
In vielen Betrieben ist es üblich, dass den Betriebsratsratsgremien Büroräume zur Verfügung stehen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich nun in einem Fall mit der Raumgröße auseinanderzusetzen gehabt. Dabei gilt es, zwischen dem Sitzungsbedarf und der Büroraumnutzung zu unterschieden.
Sachverhalt
In einem Textileinzelhandelsunternehmen mit ca. 70 Filialen und ca. 3.500 Mitarbeitenden ...
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