BR-Wahl 2026: Warum Schulungen für Wahlvorstände so wichtig sind
Im kommenden Jahr stehen wieder Betriebsratswahlen an – ein wichtiger Moment für alle Beschäftigten, um mitzubestimmen, wer sie in betrieblichen Fragen vertritt. Damit alles fair, korrekt und reibungslos abläuft, braucht es die Wahlvorstände. Sie sind sozusagen das Organisationsteam der Wahl: Sie kümmern sich um die Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Stimmen.
Aber: So eine Betriebsratswahl ist kein Spaziergang. Es gibt jede Menge Vorschriften, Fristen und Formvorgaben, die genau eingehalten werden müssen. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass eine Wahl angefochten oder sogar für ungültig erklärt wird. Und genau deshalb ist es so wichtig, dass Wahlvorstände geschult werden.
Übrigens hat sich seit der letzten Wahl einiges in der Rechtsprechung zu dem Thema geändert. Das bedeutet, wir empfehlen auch denjenigen, die schon vor vier Jahren geschult wurden, dringend, ihr Wissen aufzufrischen.
Typische Fehler, die ohne Schulung passieren können
- Falsche Wahlberechtigungsliste
Wer darf eigentlich wählen – und wer nicht? Wenn hier Beschäftigte vergessen oder falsch eingetragen werden, kann das schnell Ärger geben.
Aktuell: Mehrfaches Wahlrecht einzelner Beschäftigter in Matrixorganisationen.
- Versäumte oder falsche Fristen
Die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO BetrVG) sieht ganz genaue Fristen vor – etwa für die Bekanntgabe des Wahlausschreibens oder die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Aktuell: Keine Nachfrist bei Wahlvorschlagsliste mit zu geringer Bewerberzahl. - Fehler beim Wahlausschreiben
Das Wahlausschreiben ist das Herzstück der Vorbereitung – es informiert alle Beschäftigten über das „Wie, wann und wo“ der Wahl. Ein kleiner Formfehler oder eine unvollständige Angabe (z. B. zum Ort der Stimmabgabe) kann große Folgen haben.
Aktuell:
* Die alleinige Briefwahl ist unzulässig
* Briefwahlunterlagen dürfen ohne Angabe von Gründen angefordert werden - Fehler bei der Stimmenauszählung
Auch beim Auszählen kann’s heikel werden. Ungültige Stimmzettel, falsche Zuordnungen oder Unklarheiten bei der Briefwahl sind klassische Stolperfallen.
- Unsicherheit bei der Anwendung des vereinfachten oder normalen Wahlverfahrens
Welches Verfahren gilt überhaupt? Das hängt von der Betriebsgröße ab – und wer das verwechselt, leitet unter Umständen die Wahl nach der falschen Methode ein.
Wahlvorstandsschulung? Kein „Kann“, sondern ein „Muss“!
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat klar erkannt, dass die Arbeit im Wahlvorstand kein Selbstläufer ist. Deshalb haben Wahlvorstandsmitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf Schulung. Der Anspruch ergibt sich aus § 20 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort heißt es sinngemäß: „Die Kosten der Wahl, einschließlich der Kosten für die Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands, trägt der Arbeitgeber.“. Mit anderen Worten: Wenn du im Wahlvorstand bist, darfst (und sollst!) du eine Schulung besuchen, die der Arbeitgeber bezahlen muss.
Fazit
Eine Betriebsratswahl ist ein demokratischer Höhepunkt im Betrieb – aber auch ein rechtlich komplexer Prozess. Wer hier ohne Vorbereitung rangeht, riskiert vermeidbare Fehler, Stress und im schlimmsten Fall eine ungültige Wahl. Darum gilt: Schulung ist keine Kür, sondern Pflichtprogramm. Sie sorgt dafür, dass alles korrekt abläuft, stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in den Prozess – und macht die Arbeit im Wahlvorstand deutlich entspannter.
Unsere Wahlvorstandsschulungen
Online-Veranstaltungen, u. a.:
- Aufgaben als Betriebsrat – kostenloses Online-Angebot
- Der Wissenstransfer – kostenloses Online-Angebot
- Die Betriebsratswahl – kostenloses Online-Angebot
- Die Kandidatensuche – kostenloses Online-Angebot
- Wahlvorstandsschulung Betriebsratswahl 2026 – Normales Wahlverfahren
- Wahlvorstandsschulung Betriebsratswahl 2026 – Vereinfachtes Wahlverfahren
Präsenz-Veranstaltungen, u. a.

