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Jetzt ist sie in Kraft: Die neue Wahlordnung zur Betriebsratswahl 2022

Die Betriebsratswahlordnung 2022 wurde am 8. Oktober 2021 vom Bundesrat beschlossen. Die Änderungen und Ergänzungen sind Schlussfolgerungen aus dem BR-Modernisierungsgesetz, dass seit Juni 2021 in Kraft ist. Die neue Wahlordnung soll die Arbeit der Wahlvorstände erleichtern und digitale Abläufe in der Arbeit der Wahlvorstände überhaupt ermöglichen und regeln. Was nun verabschiedet wurde, geht allerdings weit über diese Zielsetzung hinaus, so wurden eine Reihe von Details des Wahlverfahrens komplett neu geregelt. Die praktische Umsetzung wirft daher viele Fragen auf! Sie Änderungen und ihre Konsequenzen werden wir selbstverständlich in unseren Wahlvorstandsschulungen berücksichtigen.

 
Wahlvorstandssitzungen sind per Video- bzw. Telefonkonferenz möglich.

Ob und in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, entscheidet allein der Wahlvorstand. Ganz wichtig: Es gibt in der neuen Wahlordnung eine sogenannte „Negativliste“. Das sind Themen, die nicht mittels Online-Sitzung besprochen bzw. geregelt werden dürfen.

 
Wählerliste kann noch am Tag der Wahl korrigiert werden

Bislang konnten Wählerlisten bis zum Tag vor der Stimmangabe korrigiert werden. Das ist nun auch noch am Tag der Stimmangabe möglich.

 
Keine Wahlumschläge mehr bei Präsenzwahl

Umweltschutz und Vereinfachung bei der Auszahlung. Das steckt hinter der Abschaffung der Umschläge bei der Präsenzwahl. Aber Achtung: Die Stimmzettel müssen nun in einer bestimmten, identischen Art und Weise gefaltet werden. Rückschlüsse auf die Person sollen nicht möglich sein.

 
Briefwahlunterlagen auch ohne Anforderung

Bisher musste die Briefwahl angefordert werden. Nur dann durfte der Wahlvorstand die Unterlagen zuschicken. Nun kann er, wenn bekannt ist, dass Wahlberechtigte voraussichtlich zum Tag der Wahl nicht im Betrieb sein werden, die Unterlagen ohne Anforderung zuschicken.

 
Briefwahlstimmen auszählen

Ausgezählt wird nach der Stimmabgabe – zu Beginn der öffentlichen Sitzung. Briefwahlumschläge unmittelbar vor Beendigung der Stimmabgabe in die Wahlurne zu legen ist nun untersagt.

 
Mehr Spielraum bei Fristen

Fristgebundene Erklärungen (Einspruch gegen die Wählerliste, Einreichung der Vorschlagslisten etc.), die gegenüber dem Wahlvorstand abgegeben werden können, können von Wahlvorstand verändert werden.

Passendes Seminar

Betriebsratswahl 2022 – Wahlvorstandsschulung

  • Termin: 09.11. – 10.11.2021 in Paderborn

Infos & Anmeldung

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