Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 30.09.2021 verlängert
Ab dem 29.06.2021 gilt: Die aufgrund der Corona-Krise eingeführte Möglichkeit einer Krankschreibung per Telefon wurde erneut verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Der (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser. Demnach können sich gesetzlich versicherte Beschäftigte bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Danach ist eine Folgebescheinigung für weitere sieben Tage möglich; wieder auf dem telefonischen Weg. Dabei müssen die Ärzte bzw. Ärztinnen den Versicherten eingehend befragen. Sie sollen den gesundheitlichen Zustand beurteilen und entscheiden, ob doch eine Untersuchung in der Praxis notwendig ist.
Diese Regelung wurde erstmals im März vergangenen Jahres eingeführt und ist nach einer Unterbrechung im Oktober letzten Jahres wieder in Kraft getreten. Der neue Beschluss gilt nun bis 30. September 2021.