Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Neuer Arbeitsschutzstandard COVID 19 veröffentlicht

Mitbestimmung besteht in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben und Dienststellen wenn eine gesetzliche Regelung der betrieblichen Auslegung bedarf.

Der neue Arbeitsschutzstandard ist ein solcher Arbeitsschutzrahmen, der nun ausgefüllt werden muss. Betriebs- und Personalräte haben die Aufgabe das die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus umgesetzt werden. Auch sind die Gefährdungsbeurteilungen anzupassen.
Unsere Seminare zum Arbeitsschutz haben wir aktualisiert und bieten auch eine Tagesveranstaltung zum neuen Arbeitsschutzstandard an.

Passendes Seminar

Wir bieten passend zur Thematik ein Tagesseminar mit 3 Terminen an:

  • 02.07.2020 – Dortmund
  • 06.08.2020 – Hannover
  • 17.09.2020 – Münster

Infos & Anmeldung

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