Wichtige Informationen zur Weihnachtsfeier: Damit es keine bösen Überraschungen gibt
Alle Jahre wieder kommt die Einladung zur betrieblichen Weihnachtsfeier. Und alle Jahre wieder kommen die Kolleginnen und Kollegen, weil sie Fragen dazu haben. Deshalb hier eine kleine Hilfestellung für Euch, damit Ihr hilfreiche Antworten geben könnt.
- Muss ich überhaupt an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Nein. Musst Du nicht. Ausnahme: Die Teilnahme ist verpflichtend im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung vereinbart. Das ist sehr unwahrscheinlich. Der Arbeitgeber kann die Teilnahme auch nicht auf Basis seines Direktionsrechts (§ 106 Gewerbeordnung) anordnen. - Zählt die Zeit, die ich auf der Weihnachtsfeier verbringe, als Arbeitszeit?
Das kommt drauf an. Findet die Feier während Deiner Arbeitszeit statt, dann ist es Arbeitszeit. Findet sie in Deiner Freizeit statt, dann ist es keine Arbeitszeit.
Tipp: Der Betriebsrat/Personalrat sollte mit dem Arbeitgeber klären, wie die Regelung diesbezüglich ist und sie der Belegschaft bekannt machen. - Kann es durch die Teilnahme zu Überstunden kommen?
Ja, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, kann es u. U. (zum Beispiel mit Teilzeitkräften) zu Überstunden kommen. Findet sie in Deiner Freizeit statt, entstehen auch keine Überstunden. - Kann der Arbeitgeber Einzelne oder Gruppen von der Weihnachtsfeier ausschließen?
Grundsätzlich nicht. Es sei denn, es gibt dafür sachliche Gründe. Das wäre z. B. der Bereitschaftsdienst eines Sanitäters.
Tipp: Wenn das bei Euch ein Thema ist, wäre es sinnvoll darüber mit dem Arbeitgeber eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abzuschließen. - Kann der Arbeitgeber verlangen, das Beschäftigte sich an den Kosten beteiligen?
Nein. Sollte eine Kostenbeteiligung, z. B. an alkoholischen Getränken, geplant sein, dann muss das im Vorfeld kommuniziert werden.
Tipp: Auf klare Regelungen zur Kostenbeteiligung achten und sicherstellen, das sie im Betrieb bekannt gemacht werden. - Bin ich während der Feier versichert?
Du bist nicht nur während der Feier unfallversichert, sondern auch auf dem Hinweg und dem Rückweg. Voraussetzung ist allerdings, dass die Feier eine betriebliche Feier ist, die der Arbeitgeber ausrichtet. Trefft Ihr Euch zu einer privat organisierten Feier unter Kolleginnen und Kollegen, ist das nicht der Fall. Unfälle während der Feier gelten als Arbeitsunfälle. - Dürfen während der Feier Fotos und/oder Videos gemacht werden?
Auch wenn es kaum noch denkbar ist, dass das Handy nicht bei jeder Gelegenheit gezückt wird, um Fotos und/oder Videos zu machen: Ohne Einwilligung der Beteiligten ist das NICHT erlaubt. Es handelt sich um personenbezogene Daten gem. Datenschutzgrundversordnung. Folglich ist auch das Hochladen im Netz nur mit Einwilligung der Beteiligten erlaubt.
Tipp: Unbedingt vorher klären, ob Fotos/Videos gemacht werden dürfen, ob sie veröffentlicht werden dürfen und wo, oder jeweils die Einwilligung der Beteiligten einholen. - Kann ich wegen meines Verhaltens auf der Weihnachtsfeier abgemahnt oder gekündigt werden?
Auf jeden Fall. So mancher erlebte schon ein böses Erwachen, nachdem nach dem dritten Glühwein endlich mal der Mut da war, dem Vorgesetzen so richtig die Meinung zu „geigen“ und am nächsten Tag die Abmahnung kam. Die Weihnachtsfeier ist keine „private Feier“. Sie wird vom Arbeitgeber organisiert und ist somit eine betriebliche Feier, auf der für alle die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gelten. Dazu gehört ein „angemessenes“ Verhalten. Genau wie bei der Arbeit, können Fehlverhalten auf der Feier Abmahnungen und sogar Kündigungen nach sich ziehen.