Betriebsratswahl 2026 – Der Startschuss ist gefallen
In vielen Betrieben laufen die Betriebsratswahlen auf Hochtouren oder sind in den letzten Wochen der Vorbereitung. Wir freuen uns über die ersten Rückmeldungen über gute Wahlabläufe. Das zeigt dass unsere Wahlvorstandsschulungen erfolgreich in die Praxis umgesetzt wurden.
Wichtige Wahlvorstandsaufgaben nicht vergessen
Die Durchführung der Wahl bedeutet nicht das Ende der Wahlvorstandsarbeit. Nach dem Feststellen des Wahlergebnisses bleibt dem Wahlvorstand noch die wichtige Aufgabe der konstituierenden Sitzung und die Archivierung und Übergabe der Wahlunterlagen.
Amtszeitenfalle bitte beachten
Grundsätzlich endet die aktuelle Amtszeit spätestens am 31.05.2026 jedoch nicht länger als vier Jahre.
Beispiel:
- Letzte Betriebsratswahl am 15.03.2022
- Ende der Amtszeit ist somit der 14.03.2026 um 24.00 Uhr
- Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich!
- Betriebsratslose Zeiten sind durch den Wahlvorstand zu verhindern
- Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§21 Satz 2 BetrVG) oder wenn der Betriebsrat noch in der vierjährigen Amtsperiode ist, mit dem Ende dieses Zeitraumes
Konstituierende Sitzung – Häufiger Irrtum
Zu konstituierenden Sitzung lädt der Wahlvorstand ein. Die Einladung muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Das heißt aber nicht, dass auch der Sitzungstag innerhalb dieser Zeitspanne liegen muss. Die Sitzung hat zwingend in Präsenz zu erfolgen, da Wahlen anstehen und diese nicht in digitaler Form durchgeführt werden dürfen. In der konstituierenden Sitzung ist es die Aufgabe des Wahlvorstandes (Vorsitzende Person ist ausreichend) die ordnungsgemäße Ladung sicherzustellen, die Beschlussfähigkeit zu prüfen und dann die Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der gewählten Betriebsratsmitglieder durchzuführen. Erst danach sind alle Aufgaben des Wahlvorstandes erledigt. Die Wahlunterlagen der Betriebsratswahl werden dann dem Wahlleiter der konstituierenden Sitzung übergeben. Die Wahlunterlagen sind dann nach der Wahlhandlung durch den Betriebsrat bis zum Ende der eigenen Amtszeit aufzubewahren (§ 19 Wahlordnung BetrVG).
Weitere Tagesordnungspunkte in der konstituierenden Sitzung
Die konstituierende Sitzung dient der Herstellung der Geschäftsfähigkeit des Gremiums. Daher sind durch den Wahlvorstand nur die Wahlen für Vorsitz und Stellvertretung auf die Tagesordnung zu setzen. Im Verlauf der weiteren Sitzung können nach den Wahlen weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, wenn dies einstimmig von allen Anwesenden Betriebsratsmitgliedern so beschlossen wird. Zielführender ist es in einer weiteren Sitzung und aktualisierter Tagesordnung Wahlen, Gremienbesetzungen und inhaltliche Fragen zu klären.
Amtsgeschäfte übergeben
Im Rahmen eines geordneten Übergangs sollte der amtierende Betriebsrat und der neugewählte Betriebsrat eine Übergabe der Amtsgeschäfte regeln. Alle Unterlagen – unabhängig ob digital oder in Papier – bleiben vollständig erhalten. Das Vernichten oder Löschen von Unterlagen ist nicht zulässig, da die Amtsgeschäfte fortlaufend zu erledigen sind, unabhängig von Amtszeitende oder Personenwechseln. Wir stehen Euch während des gesamten Wahlprozesses mit Auskunft zur Verfügung und freuen uns über Eure Mitteilungen, wenn die Wahl erfolgreich gelaufen ist.
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