Die „Aktivrente“ kommt zum 01. Januar 2026
Ab 01.01.2026 soll die sogenannte „Aktivrente“ starten. Damit können diejenigen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeiten, Arbeitseinkommen bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten.
Die „Aktiverente“ im Detail
Dahinter steckt ein steuerfreier Freibetrag von 2.000 € pro Monat. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben und weiter sozialversicherungspflichtig angestellt arbeiten. Dieser Aktivrenten-Freibetrag kommt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag. Ein Progressionsvorbehalt ist nicht vorgesehen – das „Mehr-Netto“ landet direkt auf dem Konto über den Lohnsteuerabzug. Es geht um den Monatsbezug. Die Steuerfreiheit wird zeitanteilig pro Kalendermonat gewährt. Nicht genutzte Freibeträge lassen sich weder in andere Monate noch auf die Rente übertragen. Der Aktivrenten-Freibetrag darf nur in einem Arbeitsverhältnis angewendet werden.
Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.
Das Modell soll Anreize für Menschen setzen, länger zu arbeiten, Fachkräfte zu halten und die Sozialkassen zu stabilisieren. Die Einnahmenverluste für den Staat werden aktuell mit ca. 900 Millionen € pro Jahr veranschlagt.
Die gesetzliche Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen durch Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates. Die Behörden bereiten sich auf eine Umsetzung zum 01.01.2026 vor.
Sozialversicherung: Was bleibt, was sich ändert
An der Sozialversicherung der bisherigen Beschäftigung bei Rentner*innen ändert die Aktivrente nichts Grundlegendes.
Fazit
Die Aktivrente ist kein Allheilmittel, aber für viele eine Überlegung wert. Es gilt auch hier eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
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