Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Künstliche Intelligenz (KI) – Ein nicht zu unterschätzendes Thema für Betriebsräte

Durch das neue BR-Modernisierungsgesetz erhalten Betriebsräte erstmals Rechte bei der Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz im Betrieb. Über diese Rechte haben wir in den Schulungen zum BR-Modernisierungsgesetz informiert.

Dabei haben wir festgestellt:

  • Es gibt schon viel mehr Anwendungen von KI in den Betrieben, als die Betriebsräte wissen.
  • Es fehlt an Wissen und Information darüber, was Künstliche Intelligenz eigentlich ist und wie ihre Anwendung im Betrieb aussehen kann.
  • Es ist nicht klar, welche Fragen dem Arbeitgeber bzgl. der Einführung und Anwendung von KI gestellt werden müssen, um als BR überhaupt aktiv werden zu können.

Ohne diese Voraussetzungen bleiben die neuen Beteiligungsrechte vermutlich wenig genutzt.

Deshalb bieten wir Euch zu genau diesen Fragen Unterstützung und Qualifizierung an. Diesmal mit Unterstützung eines KI-Experten der Plattform Arbeitswelt.Plus, eines Projektes des Fraunhofer-Instituts und des Spitzenclusters IT’s OWL (Intelligente technische Systeme Ostwestfalen-Lippe).

In unserem Blog erfahrt ihr, welchen speziellen Fragestellungen wir uns in unseren Seminaren zum Thema widmen. Unser Referent Thomas Bödecker, Arbeitsrichter in Hannover, gibt darüber hinaus im Interview ein Resümee über seine Erfahrungen und Eindrücke zum Komplex Künstliche Intelligenz im Betrieb.

Unser Ziel ist es, Fragen rund um die Künstliche Intelligenz „herunterzubrechen“. Das bedeutet, dieses Thema wenig oder durchschnittlich IT-affinen Menschen näher zu bringen und verständlich zu machen. Wir wollen u. a. folgende Fragestellungen klären:

  • Was ist eigentlich „KI“? Gibt es dafür eine allgemeingültige Definition?
  • Wie müssen wir uns praktischen Anwendungen bzw. Einsatzgebiete vorstellen?
  • Wie verbreitet ist die Anwendung von KI und welchen Stellenwert hat sie in den Unternehmen?
  • Wie sehen die Auswirkungen auf die Belegschaften aus (Ängste, Vorbehalte, Weiterbildung)?
  • Wie können sich Betriebsräte kompetent und sinnvoll einbringen?

Vermutlich werden Euch noch weitere Fragen einfallen. Die könntet Ihr uns gern per Mail mitteilen oder im Seminar stellen. Denn wir bleiben bei diesem Thema am Ball. Das Auftakt-Seminar zum Themenkomplex findet im November 2021 statt:

Seminare

Künstliche Intelligenz (KI) in unserem Betrieb – Vom abstrakten Begriff zur konkreten Umsetung

  • Termin: 08.11. – 09.11.2021 in Bielefeld

Infos & Anmeldung

 

E-Learning für Beschäftigte und den Betriebsrat

  • Termin: 17. – 19.09.2021 in Hannover

Infos & Anmeldung

Interview zum Thema mit Thomas Bödecker

Thomas Bödecker, Arbeitsrichter in Hannover, referiert bei uns zum neuen BR-Modernisierungsgesetz. Er konzentriert sich dabei auf die Themen Mobile Arbeit, Datenschutz und Künstliche Intelligenz.

Thomas Bödecker
Thomas Bödecker

Wir wollen ein Resümee ziehen, welche Eindrücke er in den Seminaren zu dem Thema Künstliche Intelligenz hatte und wie er dessen Bedeutung für die Arbeit der Betriebsräte generell einschätzt.

A & L: Lieber Thomas, wie waren die Reaktionen, als es um die neuen Rechte der BRs bei der Einführung und Anwendung von KI ging? Heiße Diskussionen oder eher fragende Gesichter?

Thomas Bödecker: Beides war der Fall: Zunächst fragende Gesichter, dann die Diskussionen. Dies hatte aus meiner Sicht damit zu tun, dass vielen Betriebsräten bislang gar nicht bewusst war, wo sich überall KI im Betrieb „versteckt“. Wenn das erst einmal deutlich geworden ist, versteht man auch sofort, weshalb der Gesetzgeber nunmehr in diesem Bereich umfangreiche und starke Mitbestimmungsrechte geschaffen hat.

A & L: Du bist Arbeitsrichter. Was meinst Du zur Relevanz von KI für den betrieblichen Alltag? Ist das überhaupt eine Sache, die uns als Betriebsräte interessieren sollte.

Thomas Bödecker: Unbedingt. Die KI nimmt bei Personalentscheidungen schon jetzt einen großen Raum ein und wird zukünftig der zentrale Baustein im Bereich der personellen Maßnahmen sowie der Arbeitsorganisation sein. Für die Betriebsräte ist es essentiell zu wissen, weshalb etwa ein Bewerber eingestellt oder ein Mitarbeiter entlassen werden soll. Diese Entscheidungen werden mehr und mehr durch die KI vorbereitet.

A & L: Meinst Du KI ist auch ein Thema für die Beschäftigten? Also, hat es Deiner Meinung nach auch eine individualrechtliche Relevanz.

Thomas Bödecker: Die hohe Relevanz der KI im individualrechtlichen Bereich wird von Niemandem mehr ernsthaft in Frage gestellt. Arbeitgeber versprechen sich von der Einbindung der KI eine größere Objektivität bei Auswahlprozessen. Aber Algorithmen sind natürlich nur so gut oder schlecht wie ihre Programmierung und können daher auch leicht zur Diskriminierung bzw. Benachteiligung der betroffenen Arbeitnehmer führen. Die individualrechtliche Relevanz der KI hat auch der Gesetzgeber erkannt. Darum gibt es in Art. 22 DSGVO ein Verbot automatisierter Entscheidungen – allerdings mit diversen Ausnahmen.

Das könnte dich auch interessieren …