3. Juni 2020
Urteil: Anspruch auf ordnungsgemäße Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis
Kein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer muss gegen seine Willen Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag führen. Zwar ging es um eine leitende Oberärztin, der Fall kann aber selbstverständlich auf andere Arbeitsverhältnisse übertragen werden.
Sachverhalt
Die Fachärztin ist bei der mehrere Krankenhäuser betreibenden Beklagten beschäftigt, zuletzt als geschäftsführende Oberärztin, ...
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