Große Reform der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) bei der Caritas ab 01.01.2027
Nach vielen Jahren der Entwicklung werden die AVR reformiert und umfangreich geändert. Herzstück ist die neue Entgeltordnung, die sich im wesentlichen an den Eingruppierungsnormen des öffentlichen Dienstrechtes orientiert.
Obwohl erst zum 01.01.2027 der Startschuss fällt und es Überleitungsregelungen gibt die bis 2026 gehen werden, haben beschäftige seit Juni 2026 die Möglichkeit bereits Auskünfte und Eingruppierungsregeln zu erfragen.
Ein umfangreiches Themengebiet für die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen der Caritas ist die neue Anpassung an die Tarifsystematik des öffentlichen Dienstes. Hier sind die Schulungen unabdingbar um der Systematik auf § 12 TVöD folgend zu können. Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen erfolgen auf Grundlage dieser Norm.
Für alle Neuanstellungen ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue Entgeltordnung unmittelbar.
Bestandsmitarbeitende haben ein Wahlrecht: wenn sie keinen Antrag auf Überleitung stellen, bleibt es bei der bisherigen Vergütungstabelle und z.B. der Kinderzulage und den sonstigen Besitzständen.
Wichtig für die freiwillige Überleitung:
- Jede/r hat das Recht auf verbindliche Auskunft durch den Dienstgeber, in welche Entgeltgruppe sie/er überführt werden würde.
- Die Überleitung in das neue System geschieht nur auf Antrag des Mitarbeitenden! Wer keinen Antrag stellt, bleibt grundsätzlich im alten Vergütungssystem.
- Jede/r hat ausreichend Zeit, einen Antrag auf Überleitung zu stellen! Vor dem 1. Januar 2027 passiert nichts.
- Ein Wechsel ist bis zum 1. Januar 2036 möglich.
- Das Ergebnis einer Überleitung ist die (Neu-)Eingruppierung. Diese ist nach Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) mitbestimmungspflichtig – in jedem Einzelfall!
Die AVR Reform führt dazu, dass den Stellenbeschreibungen eine größere Bedeutung zukommt. Sie werden Grundlage der Stellenbewertungen. Daher müssen Stellenbeschreibungen Angaben zu Aufgaben mit Zeitanteilen, Verantwortung- und Entscheidungsbefugnisse sowie erforderliche fachliche Anforderungen enthalten.
Mitglieder der Mitarbeitervertretungen sollten sich frühzeitig mit den Normen der Eingruppierungssystematik befassen. Unsere Seminare zum Eingruppierungsrecht im Bereich TV-L und TVöD sind dafür geeignet, da hier die Grundlagen der Systematik vermittelt werden.
Ein Muster-Dokumentationsblatt zur Festlegung der Vergleichsgruppe könnt ihr euch hier kostenfrei herunterladen.


