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Home-Office, Home-Office, Home Office

Von vielen Fragen und erhofften Antworten

Das Thema Home-Office wird in jedem Seminar heiß diskutiert – es sei denn, es gibt mal einen Betrieb, in dem das (noch) nie praktiziert wurde. Nun ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September 2021 verlängert worden. Die Pflicht des Arbeitgebers, wenn möglich, Home-Office zu ermöglichen, besteht allerdings nicht mehr. Und damit entstehen wieder viele (neue) Fragen, die wir euch hier kurz beantworten möchten:

Habe ich nach mehr als einem Jahr Home-Office einen Anspruch darauf, quasi als Gewohnheitsrecht?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, es gäbe im Arbeitsrecht ein Gewohnheitsrecht. Das ist falsch. Es gibt den Begriff der „Betrieblichen Übung“. Hier geht es allerdings um die Gewährung nicht explizit vereinbarter Leistungen, die ohne Hinweis auf einen jederzeit möglichen Widerruf vom Arbeitgeber gewährt wurden. Über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Das trifft für Home-Office eigentlich nie zu. Ausnahmen mag es geben, aber …

Muss ich in den Betrieb, auch wenn viele nicht geimpft sind und der Arbeitgeber nicht testet?

Ja, musst Du, solange der Arbeitgeber nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hast Du zu Deinem Arbeitsort nicht konkret vereinbart, entscheidet der Arbeitgeber darüber, wo Du Deine Arbeitsleistung erbringen musst.

Kann mich der Arbeitgeber wieder ins Home-Office schicken, weil ich nicht geimpft bin?

Das wäre unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da der Arbeitgeber das Hausrecht in seinem Betrieb hat. Allerdings sind hier der Gleichbehandlungsgrundsatz und das billige Ermessen des Arbeitgebers zu beachten. Wie so oft lautet die Antwort: Es kommt drauf an.

Muss ich zur BR-Sitzung, die im Betrieb stattfindet kommen, auch wenn ich im Home-Office bin?

Ja, musst Du. Wenn die Mehrheit der BR-Mitglieder beschließt, dass die Sitzung im Betrieb stattfindet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln), dann musst Du zur Sitzung in den Betrieb. Klare Vorgaben dazu gibt es im neuen BR-Modernisierungsgesetz

Das waren schnelle, knappe Antworten. Eine Vertiefung und die Beantwortung weiterer Fragen bekommst du in unseren Seminaren:

Seminare

Home Office – Schwerpunkt Arbeitsrecht

  • Termin: 28.09. – 30.09.2021 Paderborn

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Home Office – Schwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Termin: 29.11. – 01.12.2021 Dortmund

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IT und Arbeitsrecht

  • Termin: 04.10. – 06.10.2021 Dortmund

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