11. Februar 2021
Urteil: BAG-Entscheidung zum Einblicksrecht in die Entgeltlisten gem. § 80 Abs. 2 BetrVG
Entgeltlisten dürfen eingesehen werden. Klar. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine dauerhafte Überlassung an den Betriebsrat. Ohne sachlichen Grund, soll es auch kein Einblicksrecht in Listen aus der Vergangenheit geben.
Sachverhalt
Der Betriebsrat verlangt in einem Unternehmen die Überlassung von Entgeltlisten für einen länger zurückliegenden Zeitraum (2018) und zwar in digitaler Form. ...
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