6. November 2020
Urteil: Kein Anspruch auf Anwalt beim BEM
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin ist Angestellte einer Sparkasse und schwerbehindert. Sie war zuletzt als Kundenberaterin eingesetzt. Die Arbeitnehmerin war unter anderem wegen einer Wirbelsäulenerkrankung gesundheitlich angeschlagen und hatte hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten aufzuweisen.
Im Jahr 2018 fand ein erstes BEM-Gespräch statt, an dem allerdings weder die ...
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