27. Oktober 2021
Keine Lohnerstattung mehr für ArbeitnehmerInnen in Quarantäne, die sich – trotz Unbedenklichkeit – nicht impfen lassen.
Seit kurzem gibt es ein Fragerecht nach dem Impfstatus für Beschäftigte in bestimmten Branchen. Das wurde mit der neu geschaffenen Regelung des § 36 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt. Nun hat der Gesundheitsministerkonferenz am 22. September 2021 beschlossen, mit Wirkung zum 1. November 2021 grundsätzlich keine staatlichen Entschädigungsleistungen mehr für ungeimpfte ...
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