21. Juli 2021
Gesetzesänderung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Betroffene haben Anspruch auf Vertrauensperson
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Arbeitgeber verpflichtend vorgeschrieben. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der ...
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