8. August 2022
Urteil: Kein Datenschutz – Betriebsrat bekommt Auskunft über Schwerbehinderte Beschäftigte im Betrieb
Der Betriebsrat ist nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit § 93 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGV IX) verpflichtet, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Der Arbeitgeber stellt hierzu alle erforderlichen daten zur Verfügung. Doch was tun wenn der Arbeitgeber sich aus Datenschutzrechtlichen Erwägungen weigert? Und wie beurteilen Gerichte den ...
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