16. März 2021
Urteil: Ohne PCR-Test kein Zutritt zum Werksgelände und somit keine Arbeit – Arbeitnehmer beantragt dagegen einstweilige Verfügung
Sachverhalt
In einer Betriebsvereinbarung hatten sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat darauf verständigt, dass Arbeitnehmer*innen nur dann Zutritt zum Werksgelände erhalten, wenn sie vorher einen PCR-Test durchzuführen und dieser negativ verläuft. So sollten keine Coronaviren in den Betrieb gelangen. Das wollte sich ein Arbeitnehmer nicht gefallen lassen und beantragte den Erlass einer ...
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