27. Oktober 2021
BAG-Urteil: Die Regelungen zum Freizeitausgleich und der Vergütung von ungeplanten Überstunden für Teilzeitbeschäftigte im Tarifvertrag (TVöD-K) sind wirksam
Sachverhalt
Geklagt hatte eine Pflegekraft in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden, die regelmäßig gemäß Dienstplan Schichtarbeit leistet. Aufgrund beiderseitiger Tarifbindung gelten die Regelungen eines Haustarifvertrages vom 19. Januar 2017, der seinerseits für die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit den TVöD-K in seiner zu diesem Zeitpunkt gültigen ...
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