21. September 2021
Abfrage des Impfstatus‘ durch Arbeitgeber ist in bestimmten Fällen erlaubt. Aber: Kein generelles Recht auf Abfrage!
Im Bundestag wurde am 07.09.2021 und im Bundesrat am 10.09.2021 eine Änderung im Infektionsschutzgesetz verabschiedet.
So dürfen Arbeitgeber gemäß der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch in Zukunft nicht nach dem Impfstatus von Beschäftigten fragen. Dies hätte es z. B. ermöglicht, aufwendige Infektionsschutzmaßnahmen auf ungeimpfte Mitarbeitende zu konzentrieren. Doch das ...
Weiterlesen

